Pilzführungen

unter

Corona-Bedingungen

Coronavirus

Infos und Hygienekonzept

Da der Verein Pilzführungen und ähnliche Veranstaltungen grundsätzlich den zuständigen Behörden mitteilen und genehmigen lassen muss, sehen wir uns leider veranlasst, ein Hygiene-Konzept zu erstellen und auf dessen Einhaltung zu bestehen.

Eine Teilnahme an den Pilzführungen ist nur nach vorheriger Anmeldung auf der Homepage des Pilzvereins unter Angabe des Namens/der Namen, der Adresse und der Telefon-Nummer möglich.

Mit der Anmeldung sowie der Teilnahme erklärt der Teilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen, dass er nicht an Covid-19 erkrankt ist, dass er nicht unter Quarantäne steht, dass er nicht unter Symptomen leidet, die auf eine Covid-19-Infektion schließen lassen, und dass er in seinem persönlichen Umfeld keinen Kontakt mit Personen hatte, die von Covid-19 betroffen sind.

Die Anmeldung muss auch für Kinder im eigenen Haushalt sowie für Vereinsmitglieder erfolgen. Bei mehr als der zulässigen Zahl von Interessenten zählt die Reihenfolge der Anmeldung. Ausnahmen können nicht gemacht werden.

Die Teilnahmegebühr von 7,- € pro Person (5,- € pro Kind) ist mit der Annahme der Anmeldung zu überweisen. Es wird kein Bargeld angenommen. Bei eventueller Stornierung der Führung wird der Beitrag zurücküberwiesen. Für Mitglieder bleiben die Führungen kostenfrei.

Zu den üblichen Utensilien (Korb, Messer etc.) ist bei allen Führungen ein Mund/Nasenschutz mitzuführen. Ein Desinfektionsmittel wird vom Verein bereitgestellt.

Es gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter.

Bei der freien Pilzsuche im Wald ist kein Mund/Nasenschutz erforderlich, jedoch bei Pilzbesprechungen in der Gruppe, wenn die Pilze anderer Teilnehmer begutachtet werden.

Eine Prüfung des Geruchs zum Zweck der Artbestimmung ist nur demjenigen erlaubt, der den Pilz gesammelt hat. Ein solcher Pilz darf nicht weitergereicht werden, weder an den PSV noch an die anderen Teilnehmer. Eine Geruchsprobe durch den PSV ist nicht zulässig, außer an den von ihm selbst gesammelten Pilzen.

Pilze von Teilnehmern,  die eine Freigabe zum Verzehr wünschen, werden vom PSV nur dann in die Hand genommen, wenn der Finder dem zustimmt. Ansonsten wird die Prüfung nur visuell durchgeführt. Eine Freigabe zum Verzehr gibt es nur für Pilze der  Gattungen der Röhrlinge, Leistlinge, Semmelstoppelpilze, Täublinge und Milchlinge. Voraussetzung ist, dass sie bei der Zubereitung gut durchgegart werden.

Wir bitten, den PSV bei der Umsetzung des Hygiene-Konzepts zu unterstützen und gegebenenfalls seinen Anweisungen Folge zu leisten.

Grundsätzlich gilt selbstverständlich die aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

 

Stand: 05.09.2021